Bauherren als Verantwortliche eines Bauvorhabens sind verpflichtet, sich um den Gesundheitsschutz der auf der Baustelle tätigen Personen zu kümmern. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, benötigen viele Bauherren Unterstützung – dies leistet der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination -Koordinator (SiGeKo)
Der Bauherr überträgt dem SiGeKo die Aufgaben nach § 3 Abs. 2 und 3 für die Planungs- und Ausführungsphase des Bauvorhabens.
Alle Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach § 3der Baustellenverordnung werden von uns durch geschulte und zertifizierte Mitarbeiter erbracht.
- Erarbeitung eines SIGEPlanes
- Vorankündigung zur Einrichtung einer Baustelle
- Erarbeitung einer Baustellenordnung
- Baustellenkontrollen