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Innerhalb der kommunalen Vermögensbewertung sind wir sowohl beratend als auch  in der technischen Durchführung tätig. Dabei kooperieren wir in Zusammenarbeit mit der Kommune mit dem zuständigen Rechnungsprüfungsamt. Dies vermeidet Risiken von nachträglichen Forderungen im Bereich Prüfungssicherheit. Wir bieten für alle Anlagenbuchhaltungen, für doppische und kameralistische Buchungskonten Schnittstellen an.

  • Wertermittlung der Anlagegüter nach Richtlinien der Länder
  • Erstellung von Objektkatalogen für die Zwecke des Bauamtes und für die Wertermittlung erstellt
  • Kalkulation von Vermögenswerten für die kameralistische Inventur oder die Inventur nach der doppischen Datenerfassung